AGB

I Geltungsraum und Begrifflichkeiten

1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die OnCuGe Solutions, nachfolgend Agentur genannt. Geschäftsführer der Agentur ist Sebastian Huber. Die Agentur hat ihren Sitz in 88179 Oberreute, Staufnerstraße 18.

2 Das Verhältnis der Agentur zum Auftraggeber wird unabhängig vom Vertragstypus als Auftrag bezeichnet. Der Auftraggeber hat aus dem Auftrag Anspruch auf die Hauptleistung, die Agentur Anspruch auf die Vergütung.

3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können nur schriftlich durch die Agentur anerkannt werden.

II Auftrag

1 Agenturgeschäft

1.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand können die Konzeption, grafische Gestaltung und die programmiertechnische Umsetzung von Webseiten und Landingpages, sowie die Erstellung, Einrichtung und Überwachung von Werbekonten bei Onlineanbietern sein. Aufträge beinhalten in der Regel auch die Registrierung dafür geeigneter Domains und deren Verknüpfung mit der Webseite / Landingpage und die Anbindung geeigneter Tools und Onlinewerkzeuge zur Leadgenerierung deren Verwaltung und interne Informationsweitergabe.

Weitergehende Aufträge unterliegen grundsätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können und werden jedoch im Einzelfall erweitert oder ersetzt. Diese weitergehenden Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit zwingend der Schriftform.

Der Auftrag teilt sich in verschiedene Phasen, welche aus dem Angebot, welches dem Auftrag zugrunde liegt, hervorgehen. Diese Entwicklungsphasen sind eigene Teilabschnitte des Gesamtauftrages und bedürfen nach Ihrer Fertigstellung der Abnahme durch den Auftraggeber.

Die Agentur gestaltet für den Auftraggeber nach dessen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat die Agentur sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen eine Leistungsspezifikation vorgenommen und dem Auftraggeber als Auftragsbestätigung überlassen. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.

1.2 Entwicklungsphasen

1.2.1 Ideenphase

Am Anfang steht die Phase der Ideengenerierung und Entwicklung. Umfang und Inhalt dieser Phase werden durch den Auftrag näher bestimmt. Die Ergebnisse sind vom Auftraggeber abzunehmen.

1.2.2 Entwurfsphase (Layout/Design)

Im Anschluss hieran erarbeitet die Agentur ein Entwurfskonzept, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Auftraggebers ersichtlich sind. Auch hier ist das Ergebnis vom Auftraggeber abzunehmen.

1.2.3 Endphase

Nach Bestätigung des Entwurf Konzeptes durch den Auftraggeber wird die Agentur die Endversion erstellen. Die Endversion wird im Falle eines Webdesigns auf die zum Zeitpunkt der Herstellung gängigen aktuellen Browsertypen optimiert. Für die sonstigen technischen Spezifikationen gilt die Bestimmung der Auftragsbestätigung.

1.2.4 Korrekturzyklen

Der Auftraggeber hat das Recht die Arbeit der Agentur während der Entwicklungsphasen zweimal zu korrigieren. Weitere Korrekturen vor Abnahme des Werkes führen zu einer Erweiterung des Auftrages und zu zusätzlichen Kosten, welche der Auftraggeber tragen muss.


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